Neu ab 01.07.2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung

Liebe Kolleg*innen,

zum 01.07.2023 zahlen Eltern mit mehreren Kindern geringere Beiträge für die Pflegeversicherung. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor.

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

 

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für Gesamtbeitrag Arbeitnehmer
Kinderlose 4,00% 2,30%
Eltern mit einem Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40% 1,70%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20%
Eltern mit 4 Kindern 2,65% 0,95%
Eltern mit 5 und mehr Kindern 2,40% 0,70%

Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall gleich.

 

Mitteilung über Anzahl und Alter der Kinder erforderlich

Damit der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann, bitten wir Euch, insofern Ihr 2 oder mehr Kinder habt, uns die Anzahl und das Alter Eurer Kinder mitzuteilen.

Angaben müssen nur für Kinder vorliegen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder hätten. Ältere Kinder werden nicht für die Berechnung der Abschläge berücksichtigt. Die Mitteilung der Kinderdaten hilft uns dabei die Angaben zu Ihren Kindern bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 zu berücksichtigen.

Wir benötigen die Unterlagen für die Juli-Abrechnung bis zum 19.07. Daten, die uns danach erreichen, können erst im Folgemonat berücksichtigt werden – wir können dann aber Korrekturabrechnungen erstellen.

 

Datenschutzhinweis

Dieses Onlineformular ist auf einer SER-eigenen Seite gehostet. Die Datenbank wird nach Sammlung und Übertragung der relevanten Infos an unsere Lohnbuchhaltung wieder zeitnah gelöscht. Alternativ könnt Ihr uns die Daten im Zweifel auch an hr@sergroup.com schicken.

Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit gerne an uns wenden!

 

Mit freundlichen Grüßen
Euer HR Team

*Die Personal-Nummer findet Ihr links oben auf der Gehaltsabrechnung:

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Kind 5

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