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Krankenhauszukunftsgesetz: Warum 2024 das entscheidende Jahr ist

Krankenhauszukunftsgesetz - wie Ärzte mit der digitalen Patientenakte arbeiten

Das Krankenhauszukunftsgesetz fördert seit 2020 Digitalisierungsprojekte in deutschen Krankenhäusern und bietet somit einen Anreiz, die lange Zeit vernachlässigte digitale Transformation im Gesundheitswesen aktiv anzugehen. Auch wenn die ursprünglich vorgeschriebenen Umsetzungsfristen bis 2024 mittlerweile verlängert wurden, bleibt 2024 ein wichtiges Jahr: Bis zum Ende des Jahres haben Kliniken noch Zeit, ihre genehmigten Förderprojekte in Auftrag zu geben und somit einen bedeutsamen Schritt in Richtung digitale Zukunft zu gehen.

Was besagt das Krankenhauszukunftsgesetz?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde im September 2020 verabschiedet und trat am 29. Oktober 2020 in Kraft. Es soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und die Modernisierung von deutschen Krankenhäusern und Hochschulkliniken fördern. Im Zentrum steht dabei, die digitalen Services rund um den Patientenaufenthalt, von der Notaufnahme über die Behandlung bis zum Entlassmanagement und der Nachsorge, auszubauen.

Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro

Dafür wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro eingerichtet. Drei Milliarden Euro stellt der Bund, die restlichen 1,3 Milliarden Euro übernehmen die Länder.

Antrag beim Land

Um Fördermittel zu erhalten, melden die Krankenhausträger ihren Bedarf beim jeweiligen Land, das dann einen Förderantrag an das BAS stellt. Wird der Antrag genehmigt, empfängt das Land die Fördermittel vom BAS und leitet diese an den Krankenhausträger weiter. Das KHZG sieht vor, dass das Land und/oder der Krankenhausträger mindestens 30 Prozent der Investitionssumme selbst oder mit anderen Mitteln tragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben und Projekte, die frühestens im September 2020 beginnen und die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser verbessern. Insbesondere fördert das Krankenhauszukunftsgesetz Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen sowie Konzepte, die die Krankenhäuser untereinander vernetzen.

Das Digitalisierungsprojekt muss mindestens einem der elf KHZG-Fördertatbestände, die in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (§ 19 Abs. 1 KHSFV) aufgeführt sind, zuordenbar sein:

  1. Ausstattung der Notaufnahme
  2. Patientenportale
  3. Pflege- und Behandlungsleistungen
  4. Entscheidungsunterstützungssysteme
  5. Medikationsmanagement
  6. Prozess der Leistungsanforderung
  7. Abstimmung mehrerer Krankenhäuser
  8. Versorgungsnachweissystem für Betten
  9. Telemedizinische Verfahren
  10. Maßnahmen der IT-Systeme
  11. Anpassung von Patientenzimmern

Je Fördertatbestand sind Muss- und Kann-Kriterien definiert, also Anwendungen, die zwingend oder lediglich optional umgesetzt werden müssen.

Insgesamt gehören zu den förderfähigen Vorhaben technische Maßnahmen wie die Beschaffung notwendiger Hard- und Software und die Einrichtung von informations- und kommunikationstechnischen Anlagen sowie personelle und räumliche Maßnahmen. Dazu zählt, Personal für die krankenhausinterne IT und die Projektumsetzung einzustellen, Mitarbeiter* zu schulen, Serverräume umzubauen und Räume für telemedizinische Anwendungen einzurichten. Auch die Kosten für Nachweise, die für die Förderung erbracht werden müssen, sind förderfähig.

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Fristen des KHZG

Das Förderprogramm des KHZG startete im September 2020. Ein Jahr lang konnten die Krankenhausträger ihren Förderbedarf bei den jeweiligen Ländern anmelden, die wiederum bis zum 31. Dezember 2021 Zeit hatten, einen Förderantrag zu stellen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die geförderten Projekte bis Ende 2024 umgesetzt sind. Ansonsten drohen Sanktionen.

Fristverlängerung durch Herausforderungen

Verschiedene Herausforderungen haben die Umsetzung in der Praxis jedoch erschwert. Zum einen wurden die Fördermittel nicht rechtzeitig ausgezahlt, zum anderen sorgten die Covid-19-Krise und der IT-Fachkräftemangel für Verzögerungen. Daher einigte man sich schließlich auf eine Fristverlängerung. Das heißt, die Projekte können länger laufen, müssen jedoch bis Ende 2024 beauftragt werden. Die neue Frist für die Umsetzung von Muss-Anwendungen ist nun der 31. Dezember 2025. Von 2027 bis 2031 haben die Krankenhäuser den Nutzungsgrad der Anwendungen stufenweise nachzuweisen, um sanktionsfrei zu bleiben.

Prüfung der Umsetzung

Das KHZG sieht zudem vor, dass die Länder jedes Jahr zum 1. April einen Nachweis darüber erbringen, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet werden (§ 25 Abs. 1 KHSFV). Ebenso ist eine laufende Evaluierung des Förderprogramms und eine Auswertung der Fortschritte sowie der Wirksamkeit der Maßnahmen vorgeschrieben. Dafür misst das BAS im Jahr 2021 und 2024 jeweils zum 30. Juni den Reifegrad aller Krankenhäuser (ursprünglich sollte die zweite Messung schon 2023 stattfinden). Die Ergebnisse der ersten Messung, an der über 1600 Krankenhäuser teilnahmen, finden Sie im Zwischenbericht des DigitalRadar Krankenhaus.

Überblick über die Fristen:

  • September 2020: Krankenhäuser und Hochschulkliniken können Förderbedarf bei den zuständigen Ländern anmelden und mit der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten beginnen.
  • September 2020: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird verabschiedet und der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Fördervolumen von über 4 Milliarden Euro eingerichtet.
  • Oktober 2020: Das KHZG tritt offiziell in Kraft.
  • November 2020: Die KHZG-Förderrichtlinie wird rechtskräftig.
  • Juni 2021: Es erfolgt eine erste Messung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser (Zwischenbericht).
  • Dezember 2021: Die Länder müssen die Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) eingereicht haben.
  • Juni 2024: Zweite Messung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser ist geplant.
  • Dezember 2024: Die Beauftragung der Förderprojekte muss erfolgt sein.
  • Dezember 2025: Die Pflichtprojekte müssen umgesetzt sein.
  • Dezember 2027: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 60 % liegen.
  • Dezember 2028: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 70 % liegen.
  • 2029 bis 2031: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 80 % liegen.

Voraussetzungen zur Förderung durch das KHZG

Das KHZG legt großen Wert darauf, dass die geförderten Vorhaben die Interoperabilität und IT-Sicherheit berücksichtigen. So sollen beispielsweise pro Fördertatbestand 15 Prozent der Kosten für die IT-Sicherheit eingeplant werden.

Laut der KHZG-Förderrichtlinie sind neben den Fördertatbeständen noch folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Beim Austausch medizinischer Daten sind international anerkannte Standards zur Herstellung von Interoperabilität der internen und externen digitalen Dienste anzuwenden.
  • Es sind die Anforderungen an offene und standardisierte Schnittstellen nach § 291d SGB V zu berücksichtigen.
  • Für Patienten relevante Dokumente sind in eine elektronische Patientenakte zu übertragen.
  • Alle datenschutzrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  • Die Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik ist zu gewährleisten.

Ziel ist es, Informationen schneller, einfacher und sicher auszutauschen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, Medienbrüche zu vermeiden.

Ziele des Krankenhauszukunftsgesetzes

Beim Krankenhauszukunftsgesetz geht es, wie es der Name verrät, um die Zukunft der Healthcare. Die stationäre Versorgung im Krankenhaus soll zukunftsfähig werden. Von der Förderung profitieren am Ende nicht nur die Kliniken, sondern in erster Linie der Patient.

Verbesserung der Patientenversorgung

Das Krankenhauszukunftsgesetz zielt darauf ab, die Notfallversorgung in deutschen Krankenhäusern zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Das heißt, die Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie gut und sicher behandelt werden und dass das Krankenhaus alles dafür tut, Behandlungsfehler zu vermeiden. Dabei helfen zum Beispiel digitale Systeme zur Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, die nach dem KHZG zu den förderfähigen Projekten gehören.

Das Ziel ist, dass die notwendigen Informationen einfach und schnell verfügbar sind. Daher fördert das Gesetz insbesondere die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen der Klinik, dem Patienten und externen Behandlern. Das ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit und eine schnellere Patientenversorgung.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Das KHZG soll in erster Linie die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Durch die Digitalisierung von zuvor papierbasierten Prozessen erhöht sich die Effizienz und Transparenz, und Krankenhäuser sparen Kosten. Zudem sorgt sie für eine höhere Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens.

Nicht zuletzt fördert das Gesetz den Einsatz von innovativen Technologien und Hightechmedizin, die bei der Diagnose und Behandlung von Patienten unterstützen.

Entlastung des Personals

Das KHZG soll dazu beitragen, die Versorgungsstrukturen zu modernisieren, Abläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu vereinfachen. Über Lösungen wie das Patientenportal nach KHZG werden die Patienten zudem aktiv einbezogen. All das entlastet das Krankenhauspersonal, das dadurch mehr Zeit für die Patienten und deren Versorgung hat.

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Die digitale Patientenakte: Dokumentenmanagement für Krankenhäuser

Für eine gute Versorgung benötigen Ärzte und Pflegekräfte einen ganzheitlichen Blick auf den Patienten. Das heißt, alle Informationen und Dokumente müssen für alle Beteiligten leicht zugänglich und gut aufbereitet sein.

Mit einem Enterprise Content Management System (ECM) wie Doxis machen Sie alle relevanten Patienteninformationen systemübergreifend verfügbar. Die Software lässt sich dabei mit vielen weiteren Systemen integrieren, ob KIS, ERP oder RIS. Alle Daten und Bilder speichert Doxis direkt in den richtigen klinikinternen Patienten- und Fallakten. Auch MD-Akten können Sie in Doxis erstellen, um Informationen im Austausch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung strukturiert abzulegen. Durch die intelligente Anbindung der elektronischen Patientenakte (ePA) lassen sich Informationen außerdem über die Klinik hinaus austauschen.

Vorschau von Röntgen- und CT-Bilder in der Patientenakte

Über die digitale Patientenakte erhalten Sie somit eine 360-Grad-Sicht auf den Patienten und können im Archiv seine Krankengeschichte jederzeit nachvollziehen. Mit dem DICOM-Viewer ist es Ihnen zudem möglich, Bild- und Videomaterial aus der bildgebenden Diagnostik wie Röntgen- und CT-Bilder direkt innerhalb der Patientenakte in der Vorschau anzusehen.

Gut zu wissen: Die Doxis Software und die damit umgesetzten Lösungen, wie die digitale Patientenakte und MDK-Akten, sind förderungsfähig nach KHZG.

Die häufigsten Fragen zum Krankenhauszukunftsgesetz

Was beinhaltet das Krankenhauszukunftsgesetz?
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beinhaltet die Förderung von Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern. Es verlängert den Krankenhausstrukturfonds. Zudem wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, der die Umsetzung von bestimmten Digitalisierungsprojekten (Fördertatbestände) mit Fördermitteln in Höhe von über vier Milliarden Euro fördert.
Bis wann müssen KHZG-Projekte umgesetzt sein?
Ursprünglich sah das KHZG eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor. Diese wurde laut der neuen Umsetzungsvereinbarung bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Projekte müssen jedoch bis spätestens zum 31.12.2024 beauftragt werden.
Wann wurde das KHZG beschlossen?
Das KHZG wurde am 18. September 2020 vom Bundestag beschlossen und trat am 29. Oktober desselben Jahres in Kraft.
Was regelt das Krankenhausfinanzierungsgesetz?
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gilt seit dem Jahr 1972. Es regelt die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in Deutschland.
Was ist ein Fördertatbestand?
Ein Fördertatbestand ist eine Voraussetzung, die ein Projekt erfüllen muss, um eine Förderung zu erhalten.

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