Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Rechnungen, E-Mails, Arbeitszeitennachweise: Fast alle Dokumente in Unternehmen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Die wichtigsten Fristen für Unternehmen im Überblick. 

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt es bei der Archivierung?

Eine Vielzahl an Dokumenten im Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung unterliegt einer gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfrist. So müssen bestimmte Geschäftsunterlagen für handelsrechtliche oder steuerrechtliche Zwecke geordnet aufbewahrt werden, damit auf sie bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Für Dokumente in der öffentlichen Verwaltung, Pharmaforschung, Lebensmittel- und Pharmaproduktion, Krankenhäusern, Qualitätssicherung, Umweltschutz, Telekommunikation, Energieerzeugung, Bauwesen usw. müssen branchen- oder anwendungsspezifische Aufbewahrungsfristen bei der Archivierung eingehalten werden. In Krankenhäusern beispielsweise gibt es Bereiche, für die eine besonders lange Aufbewahrungsfrist gilt, z.B. schreiben die Strahlenschutz- beziehungsweise die Röntgenverordnung eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren vor. Dies gilt ebenso für Aufzeichnungen nach dem Transfusionsgesetz.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten kaufmännische Dokumente und ihre Aufbewahrungsfristen.

Relevante Gesetzesverordnungen

  • Handelsgesetzbuches
    (§§ 238, 257 HGB)
  • Abgabenordnung (§ 147 AO)
  • Strahlenschutzverordnung
  • Röntgenverordnung
  • Transfusionsgesetz

Aufbewahrungsfristen bei kaufmännischen Dokumenten

Das Handelsgesetzbuch sagt dazu: „Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist“ (§ 257 Abs.5 HGB). Allerdings kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern, wenn z.B. die Festsetzungsfrist eines vorläufigen, noch nicht endgültigen Steuerbescheids die Aufbewahrungsfrist für Dokumente übersteigt. Auch bei einer bereits begonnenen Außenprüfung durch das Finanzamt oder bei einer bereits abgeschlossenen Außenprüfung, gegen die Einspruch eingelegt werden soll, empfiehlt es sich, die entsprechenden Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.

Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Unternehmen

Lieferscheine

Stellt der Lieferschein einen Rechnungsbestandteil dar, ist dieser wie die Rechnung 10 Jahre aufzubewahren. Handelt es sich bei dem Lieferschein jedoch lediglich um einen Warenbegleitschein und ist kein Bestandteil der Rechnung, dann sieht das Handelsgesetzbuch eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren vor.

Gehalts- und Lohnabrechnungen

Unternehmen müssen die Gehalts- und Lohnabrechnungen nach Einkommenssteuergesetz (EStG) 6 Jahre lang aufbewahren. Die steuerrelevanten Lohnunterlagen, die in die Jahresabrechnung einfließen wie Buchungsbelege, sind allerdings 10 Jahre zu verwahren.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit der neuen eAU stellt sich die Frage nach der Aufbewahrungsfrist. Genau wie die AU in Papierform sollte sie so lange aufbewahrt werden, wie gegenüber der Krankenkasse der Ersatzanspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es für die eAU nicht, es wird die Aufbewahrung von 5 Jahren empfohlen.

Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenzen

Sämtliche Geschäftskorrespondenzen sind 6 Jahre zu archivieren. Dazu gehören auch E-Mails, weshalb Unternehmen angehalten sind, auch eine E-Mail-Archivierung einzuführen.

Arbeitszeitnachweis

Arbeitszeitnachweise sind nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 2 Jahre lang aufzubewahren.

Rechnungen

Rechnungen sind nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) 10 Jahre aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen in der Übersicht

Sechs Jahre, z.B.

  • empfangene Handelsbriefe,
  • Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe,
  • Geschäftspapiere und
  • sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung

Zehn Jahre, z.B.

  • Handelsbücher
  • Inventare
  • Personalakten
  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Konzernabschlüsse
  • Buchungsbelege zu den nach § 238 Abs. 1 HGB zu führenden Büchern.
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen (§ 14b Umsatzsteuergesetz).

Aufbewahrungsfrist 2024: Das können Sie löschen

6-Jahres-Frist

Alles, was unter die 6-jährige Aufbewahrungsfrist fällt und bis zum 31. Dezember 2017 erstellt wurde, darf 2024 gelöscht werden. 

Darunter fallen beispielsweise: 

  • Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenzen
  • Lieferscheine (Warenbegleitscheine, Packlisten und Frachtbriefe)
  • Auftragsbücher
  • Lohnkonten

10-Jahres-Frist

Alle Dokumente, die eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben und bis zum 31. Dezember 2013 erstellt wurden, dürfen dieses Jahr vernichtet werden. 

Darunter fallen beispielsweise: 

  • Rechnungen und Quittungen
  • Kontoauszüge und Buchungsbelege
  • Lieferscheine (wenn es sich um einen Rechnungsbestandteil handelt)
  • Auftragsbestätigungen
  • Kassenbücher
  • Jahresabschlüsse
  • Inventare

GoBD-ready

Die Doxis iECM-Suite erfüllt die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) – das hat die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Rahmen ihrer IDW PS 880-Zertifizierung bestätigt. Damit haben SER-Kunden die Sicherheit, mit Doxis GoBD-konform zu arbeiten.

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