Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Rechnungen, E-Mails, Arbeitszeitennachweise: Fast alle Dokumente in Unternehmen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Die wichtigsten Fristen für Unternehmen im Überblick.
Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt es bei der Archivierung?
Eine Vielzahl an Dokumenten im Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung unterliegt einer gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfrist. So müssen bestimmte Geschäftsunterlagen für handelsrechtliche oder steuerrechtliche Zwecke geordnet aufbewahrt werden, damit auf sie bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Für Dokumente in der öffentlichen Verwaltung, Pharmaforschung, Lebensmittel- und Pharmaproduktion, Krankenhäusern, Qualitätssicherung, Umweltschutz, Telekommunikation, Energieerzeugung, Bauwesen usw. müssen branchen- oder anwendungsspezifische Aufbewahrungsfristen bei der Archivierung eingehalten werden. In Krankenhäusern beispielsweise gibt es Bereiche, für die eine besonders lange Aufbewahrungsfrist gilt, z.B. schreiben die Strahlenschutz- beziehungsweise die Röntgenverordnung eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren vor. Dies gilt ebenso für Aufzeichnungen nach dem Transfusionsgesetz.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten kaufmännische Dokumente und ihre Aufbewahrungsfristen.
Relevante Gesetzesverordnungen
- Handelsgesetzbuches
(§§ 238, 257 HGB) - Abgabenordnung (§ 147 AO)
- Strahlenschutzverordnung
- Röntgenverordnung
- Transfusionsgesetz
Aufbewahrungsfristen bei kaufmännischen Dokumenten
Das Handelsgesetzbuch sagt dazu: „Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist“ (§ 257 Abs.5 HGB). Allerdings kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern, wenn z.B. die Festsetzungsfrist eines vorläufigen, noch nicht endgültigen Steuerbescheids die Aufbewahrungsfrist für Dokumente übersteigt. Auch bei einer bereits begonnenen Außenprüfung durch das Finanzamt oder bei einer bereits abgeschlossenen Außenprüfung, gegen die Einspruch eingelegt werden soll, empfiehlt es sich, die entsprechenden Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Unternehmen
Aufbewahrungsfristen in der Übersicht
Aufbewahrungsfrist 2024: Das können Sie löschen
6-Jahres-Frist
Alles, was unter die 6-jährige Aufbewahrungsfrist fällt und bis zum 31. Dezember 2017 erstellt wurde, darf 2024 gelöscht werden.
Darunter fallen beispielsweise:
- Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenzen
- Lieferscheine (Warenbegleitscheine, Packlisten und Frachtbriefe)
- Auftragsbücher
- Lohnkonten
10-Jahres-Frist
Alle Dokumente, die eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben und bis zum 31. Dezember 2013 erstellt wurden, dürfen dieses Jahr vernichtet werden.
Darunter fallen beispielsweise:
- Rechnungen und Quittungen
- Kontoauszüge und Buchungsbelege
- Lieferscheine (wenn es sich um einen Rechnungsbestandteil handelt)
- Auftragsbestätigungen
- Kassenbücher
- Jahresabschlüsse
- Inventare
GoBD-ready
Die Doxis iECM-Suite erfüllt die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) – das hat die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Rahmen ihrer IDW PS 880-Zertifizierung bestätigt. Damit haben SER-Kunden die Sicherheit, mit Doxis GoBD-konform zu arbeiten.
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